Fracht- und Montagebedingungen für Ihre Regalbestellung

Frachtbedingungen bei REGALTECHNIK.at in Österreich

Vorgesehen ist LKW-Transport. Die Ware wird zum leichten und schnellen Be- und Entladen und zur Vermeidung von Transportschäden auf EURO-Tauschpaletten bzw. in Bündel-/Großbündelverpackungen verpackt und transportiert.

Ein entsprechendes Entladegerät (ausreichender Stapler) hat verfügbar zu sein. Händische Entladung verzögert die Weiterfahrt des Frachtführers. Dies ist ggf. gesondert zu entschädigen.

Bei Entladung ist eine notwendig große Anzahl an EURO-Tauschpaletten bereit zu halten. Ist dies nicht möglich bzw. vorhanden, so wird je EURO-Tauschpalette ein Betrag von EUR 12,50 zzgl. MwSt. gesondert in Rechnung gestellt. Eine erneute Gratisanfahrt zur Palettenabholung ist nicht möglich.

Die Entladung, einschließlich Transport zu den Montageflächen, ist durch den Auftraggeber durchzuführen.

Bei Annahme des Montageangebots ist das Abladen und Vertragen Bestandteil unserer Montageleistungen. Ein ausreichender Stapler und Staplerfahrer ist zur Verfügung zu stellen. Sollten wir mit Ihrem Stapler fahren müssen, so geschieht dies auf Ihre Gefahr und Verantwortung.

Montage für Regale, Stapelregale, Lagerbühnen & Co

Für die Montage der Regalanlage müssen durch den Auftraggeber folgende bauliche und organisatorische Voraussetzungen für einen schnellen und ungehinderten Montageablauf geschaffen werden:
Vom Auftraggeber ist ein für die Baustelle Verantwortlicher zu nennen, mit welchem unser Montageleiter alle notwendigen Regelungen auf der Baustelle festlegen kann.

Für erforderliche Vertragsleistungen müssen alle zum Transportweg gehörenden Tore, Türen bzw. Durchgänge ausreichend groß für den Transport der Bauteile dimensioniert, freigeräumt und offen sein. Ein Transport zur und auf der Montagefläche mit Gabelhubwagen muss problemlos möglich sein.

Die Montagefläche muss frei, besenrein und trocken sein, so dass eine ungehinderte Montage möglich ist. Neben der Stellfläche der Regale sind Lager- und Zufahrtsflächen ebenfalls frei zu halten und müssen unbedingt ausreichend befestigt sein.

Der Aufstellort (bei Innenmontage) muss geschlossen, temperiert (min. +12 °C), beleuchtet und mit 220 V Stromanschlüssen ausgerüstet sein. Der Stromverbrauch ist für uns kostenlos. Ebenso sind sanitäre Einrichtungen (Waschmöglichkeit und WC) mit entsprechender Wasserversorgung ohne Kosten zur Verfügung zu stellen.

Der Montagepreis beinhaltet keine Beton-, Maurer- und Stemmarbeiten oder sonstige Arbeiten am Bauwerk. Diese sind bauseits durchzuführen.
Zu Beginn der Montage muss der Beton des Fußbodens vollkommen ausgehärtet sein, so dass ein Befahren (mit Montagegeräten, Stapler, Gabelhubwagen usw.) ohne Schaden für Boden und Geräte möglich ist. Die Ebenheit des Fußbodens am Aufstellungsort muss gemäß DIN 18202, Teil 5, Zeile 3 beschaffen sein.

Der Betreiber muss gewährleisten, dass der Fußboden in der Lage ist, die Lasten aus den Regalstützen sicher aufzunehmen. Die Tragfähigkeit des Fußbodens muss bauseits geprüft sein. Bei der Aufstellung auf Keller- und Geschossdecken muss die Tragfähigkeit der Deckenkonstruktion durch den Auftraggeber geprüft werden.

Ist die Standsicherheit der Regale nicht mehr gewährleistet (Regalhöhe größer als das Fünffache der Regaltiefe), so müssen die Regale an den Wänden verankert werden. Dazu müssen die Wände verdübelbar sein.
Das Bohren in Wänden und Böden zwecks Verankerung durch unsere Monteure, erfolgt grundsätzlich auf Ihre Gefahr.

Weiters lehnen wir für Beschädigungen, welche durch das händische Vertragen von Ware geschehen, jede Haftung ab. Insbesondere Malerei an den Wänden, Türen und Schäden an Böden sind hiervon betroffen.
Wartezeiten, die nicht von uns zu vertreten sind, werden mit einem Stundensatz von € 42,50 zzgl. MwSt. je Stunde und Monteur gesondert in Rechnung gestellt. Behinderungen unserer Leistungen durch kurzfristige Verschiebungen von vereinbarten Realisierungsterminen hat der Auftraggeber zu vertreten. Bitte informieren Sie uns darüber rechtzeitig, mindestens jedoch 3 Werktage (= 72 Stunden) vor unserem Montagetermin, so dass gegebenenfalls ohne Mehrkosten für Sie ein neuer Termin vereinbart werden kann.

Abnahme bei Regalmontage mit REGALTECHNIK.at

Unmittelbar bei Montageende erfolgt eine Montageabnahme im Beisein unseres bauleitenden Monteurs mit dem Verantwortlichen des Auftraggebers. Sofern eine separate Abnahme gewünscht wird, fallen durch separate Anreise Mehrkosten an.

Wird die Anlage ohne Abnahme in Betrieb genommen oder genutzt, gilt dieses als Abnahme! Es geschieht dies außerdem auf eigene Gefahr und Verantwortung!

Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei der Abnahme die ordnungsgemäße Aufstellung entsprechend Auftrag/Angebot bzw. Aufstellplänen, z.B. in Bezug auf Fachhöhen, Gangbreiten, zu prüfen und die Vollständigkeit der Leistung auf der Abnahmebescheinigung zu bestätigen. Ein Abnahme „mit Vorbehalt“ ist unzulässig und gilt als abgenommen.

Hinweis: Sollte uns bei Montagebeginn kein exakter Wunsch betreffend Fachbodenabstände bekannt gegeben werden, so montieren unser Monteure die Fächer in möglichst gleich großen Abständen (bei Ordnerregalen gerichtet für Standardordner), und dies ist so abzunehmen. Ein etwaiges Umhängen von Fächern ist ein nicht im Montagepreis inbegriffener Mehraufwand.

Wir übernehmen und verlassen die Baustelle besenrein. Gesonderte Reinigungstätigkeiten am Gewerk oder am Gebäude werden durch unsere Monteure jedoch nicht vorgenommen.

Unsere Termine und Preise gelten nur, wenn unsere genannten Bedingungen erfüllt werden. Nicht vereinbarte Sonder- und Mehrleistungen werden gesondert in Rechnung gestellt.
Reklamationen oder Beanstandungen ersuchen wir Sie, sofort zu bemängeln und bei Nichtbehebung sofort im Abnahmeprotokoll zu vermerken.

Bei nicht im Montageprotokoll vermerkten, späteren und auch berechtigten Reklamationen, müssten wir jedenfalls die zusätzliche Anfahrt in Rechnung stellen.